Häusliche Krankenpflege wird von den Krankenkassen getragen. Sie muss ärztlich verordnet werden und von den Kassen im Voraus genehmigt sein. In welchem Umfang Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Ärztlich verordnete Behandlungspflege
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionsverbände
- Medikamentengabe
- Verabreichung von Injektionen
- Blutdruck- & Blutzuckermessung
- Wund- und Dekubitusversorgung
- Katheterwechsel, Stomaversorgung
- Parenterale Ernährung
- Infusionstherapie (z.B. PORT)
- Hilfe und Anleitung zur Selbstständigkeit und viele weitere medizinische Versorgungen
Grundpflege als Teil der Behandlungspflege
- Körperpflege
- Ernährung
- Unterstützung im hygienischen Bereich
- Mobilisierung und Lagerung
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Wäsche waschen und wechseln
- Böden reinigen, Müll entsorgen
- Fenster putzen, Staub wischen etc.
Anspruch auf gesetzliche Krankenpflege
- Bei Verordnung durch behandelnden Arzt
- Patienten, welche sich selbst nicht helfen können
- Durchführung einer Krankenhausbehandlung nicht möglich
- Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung